Stromanbieter wechseln beim Umzug: Tipps & Tricks 

Der Umzug ist für viele Stromkunden Anlass auch den Stromanbieter zu wechseln. Das kann verschiedene Gründe haben. Manchmal bietet der alte Stromanbieter am neuen Ort keinen Strom an. Dies trifft häufig bei Stadtwerken zu, die ihren Strom teilweise nur in einem Ort anbieten. Oder der alte Stromanbieter ist für die neue Wohnung zu teuer. Was auch immer der Grund für den Stromanbieterwechsel ist, hier gibt es wichtige Tipps zum Ablauf des Stromanbieterwechsels. Wenn man einige Details beachtet, dann läuft der Wechsel problemlos.

Alten Stromvertrag beachten

Wenn man sich noch nie für einen Sondervertrag entschieden hat, ist man in der sogenannten Grundversorgung. Wenn der alte Stromvertrag im Rahmen der Grundversorgung lief, dann hat man es leicht. Die Grundversorgung kann kurzfristig beendet werden. Sagen Sie Ihrem alten Stromanbieter einfach Bescheid, dass Sie aus der Wohnung oder dem Haus ausziehen. Im nächsten Schritt können Sie sich dann einen neuen Stromanbieter suchen, der die neuen 4 Wände beliefert.

Sonderverträge im Detail prüfen

Bei Sonderverträgen muss man etwas mehr aufpassen und leider auch das Kleingedruckte studieren.  
 
Wenn Sie schon einen gesonderten Vertrag für Strom unterschrieben haben, dann sollten Sie den alten Vertrag genau lesen und einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Hier ist oftmals eine Umzugsklausel vermerkt. Viele Stromanbieter gehen in diesen Fällen recht kulant mit dem Umzug um. Den Kunden wird im Falle des Umzugs einfach ein Sonderkündigungsrecht des Stromvertrages zugesagt. Der Stromvertrag sollte aber genau nach dem Schlagwort "Umzug" durchsucht werden. Es gibt tatsächlich Stromanbieter, die auf einer Erfüllung des Vertrages beharren. Die weitere Belieferung kann natürlich nur dann erfolgen, wenn der Stromversorger auch die neue Behausung mit Strom beliefern kann.  
 
In den meisten Fällen ist das Wechseln aber trotz bestehendem Vertrag möglich. Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug ist in sehr vielen Verträgen verankert. 

Neuen Stromanbieter rechtzeitig suchen

Wenn man mit den Umzugskartons in die neue Wohnung kommt, möchte man natürlich auch Licht haben. Deshalb sollte man vor dem eigentlichen Umzug auch schon den Strom anmelden und den neuen Stromanbieter mit allen wichtigen Daten ausstatten. Dieser kann dann vor dem Umzug alle Formalitäten erledigen. Wenn möglich sollte man das Übergabeprotokoll der Wohnung zur Hand nehmen. So kann man leichter die benötigten Daten ermitteln. Wichtig sind:
 
- Einzugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand
 
In den Datenerfassungsmasken muss dem neuen Stromversorger dann mitgeteilt werden, dass es sich um einen "Einzug" handelt.
 

Strom der Grundversorgung meiden

 
Das Formular sollte ruhig einige Tage vor dem eigentlichen Umzug ausgefüllt werden. Wenn man erst nach dem eigentlichen Umzug den Strom anmeldet, ist es zwar so, dass man in vielen Fällen trotzdem Strom hat. Aber man hat finanzielle Nachteile. Die finanziellen Nachteile ergeben sich durch die Einstufung in der Grundversorgung. Diese Grundversorgung mit Strom ist allerdings ziemlich teuer.  
 
Wenn man Strom aus der Grundversorgung mit den günstigsten Stromtarifen vergleicht, stellt man schnell Einsparmöglichkeiten von 100 - 500 Euro fest. Der Anbietervergleich lohnt sich also finanziell.  

Stromverbrauch einschätzen

Häufig ändern sich durch den Umzug einige Sachen. Der Stromverbrauch gehört meist dazu. Wenn man in eine größere Wohnung zieht, die vielleicht sogar noch einen Durchlauferhitzer hat, dann kann man gegenüber dem alten Stromverbrauch ruhig 500 kWh hinzurechnen. Auch wenn man zusammen eine Wohnung bewohnt und den Singlehaushalt aufgibt, sollte man einen "Sicherheitsaufschlag" wählen. Auf diese Weise steigt der monatliche Abschlag. Man spart sich aber unnötige und unschöne Nachzahlungen, die meist in einem unpassenden Moment kommen. Wenn man also den Stromverbrauch etwas höher wählt, ist man auf der sicheren Seite. Im zweiten Jahr in der Wohnung oder dem Haus kennt man den Stromverbrauch. Jetzt den Stromanbieter wechseln.

Mehr Informationen:

Energiewirtschaftsgesetz